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Der Grünordnungsplan (GOP) bildet den naturschutzfachlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan. Seine Aufgabe ist die Darstellung von landschaftspflegerischen Entwicklungs-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen. Die hierbei festgesetzte Grünordnung kann die Eingriffserheblichkeit des Bauvorhabens vermindern.
Die Planstatt Senner erstellt neben den GOP auch Bebauungspläne.
Ziel des Landschaftsplanes ist nach § 11 BNatSchG die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Gemeindegebiet darzustellen. Ein von der Planstatt Senner erarbeiteter inhaltlicher Schwerpunkt hierbei ist die Einarbeitung eines umweltvorsorgenden Siedlungskonzeptes.
Begleitend zu Bebauungsplänen dient der gesetzlich vorgeschriebene Umweltbericht der Ermittlung und Beschreibung von voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen. Dabei werden die umweltrelevanten Schutzgüter erfasst und über eine Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung bewertet. Die Eingriffsregelung ist nach § 1a BauGB in Verbindung mit § 18 BNatSchG anzuwenden.
Durch die Verknüpfung des Umweltberichtes und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz mit dem Grünordnungsplan, werden die auf den unterschiedlichen Fachgesetzen beruhenden Umweltanforderungen in einem Werk zusammengefasst.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann, für Bebauungspläne der Innenentwicklung, der sogenannte Umweltreport an Stelle des Umweltberichts Verwendung finden.
Grünordnungspläne
Umweltberichte