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In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird eine Beschreibung und Beurteilung der vorhandenen Umweltsituation sowie der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersucht. Zudem werden die Planungsempfehlungen zeichnerisch dargelegt. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung lässt sich in ihrer inhaltlichen Ablaufdimension in drei Phasen strukturieren (vgl. BECHMANN in HdUVP).
1. Systembeschreibung: Beschreibung des Vorhabens sowie der Ausgangssituation der Umwelt.
2. Wirkungsabschätzung: Einschätzung der zu erwartenden ökologischen Folgewirkungen des Vorhabens.
3. Bewertung: Beurteilende Einstufung der zu erwartenden Folgewirkungen. Hierbei soll v.a. die Unterscheidung möglich werden zwischen zu erwartenden Belastungen, Beeinträchtigungen, Schädigungen, Zerstörungen, Risiken und Gefahren für die Umwelt.