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Der landschaftspflegerische Beitrag bewegt sich auf der Ebene der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Planfeststellung) und stellt die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dar. Nach einer Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft werden die Auswirkungen auf den Naturhaushalt, unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, beschrieben und bewertet. Im Rahmen eines Maßnahmenkonzepts werden für unvermeidbare und erhebliche Beeinträchtigungen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entwickelt und in Plänen dargestellt.