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Im Rahmen der Bauleitplanung und bei Eingriffen in Natur und Landschaft ist eine Betrachtung der Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenarten, welche unter dem Schutz des § 44 Bundesnaturschutzgesetz stehen, erforderlich.
In diesem Zusammenhang führt die Planstatt Senner Vegetationskartierungen, Kartierungen der Avifauna sowie weiterer Artengruppen durch. Hierzu gehören unter anderem Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Tagfalter.